Kennzeichnungspflicht bei Lebensmitteln – Nano Inside!

Mit der ab 13. Dezember gültigen neuen Lebensmittel-Informationsverordnung der Europäischen Union müssen Nanomaterialien in der Zutatenliste von Lebensmitteln als solche gekennzeichnet werden. Die Zahl der Produkte in denen Nanomaterialien zum Einsatz kommen steigt jährlich rasant. Europa gehört neben den USA und Asien zu den führenden Industrien auf diesem Gebiet.

Die Nano-Technologie eröffnet ungeahnte Möglichkeiten sagen Befürworter und Kritiker behaupten, die Gefahren und Risiken sind nicht annähernd bekannt und daher ein Tanz auf dem Vulkan. Nanomaterialien kommen heute schon vielfach zum Einsatz. Sie sind in elektronischen Bauteilen, in Farben und Lacken, Füllstoffe für Kunststoffe und oft in Kosmetika und Pflegeprodukten. Selbst in Lebensmittel werden sie häufig verwendet. Sie machen Pulversoßen cremiger, den Kaugummi und Joghurt-Dressings weißer oder verhindern das Verklumpen von Salz.

„Ab 13. Dezember gilt die neue Lebensmittelinformationsverordnung der EU. Alle technisch hergestellten Nanomaterialien müssen dann auf der Zutatenliste mit dem Zusatz ‚Nano‘ kenntlich gemacht werden“, sagt Ralf Greiner vom Max Rubner-Institut (MRI) in Karlsruhe, glaubt aber, die Industrie werde Aufgrund von Verbraucherreaktionen zunächst auf Nanomaterialien im Sinne der EU-Verordnung verzichten. In der EU gilt Nano eher als negativ behaftet denn als ein positiver Aspekt bei einem Produkt. So schön der Verbraucherschutz durch die Kennzeichnung ist, leider ist sowohl die Definition als auch die neue Lebensmittel-Informationsverordnung eher ungenügend.

So steht in der Verbraucherinformation der EU: Alle Zutaten, die in Form technisch hergestellter Nanomaterialien vorhanden sind, müssen im Zutatenverzeichnis eindeutig gekennzeichnet werden. Hinter der Bezeichnung solcher Zutaten muss in Klammern das Wort „Nano“ stehen. Nicht in das Zutatenverzeichnis aufgenommen werden müssen technisch hergestellte Nanomaterialien, wenn sie in Form eines der folgenden Bestandteile vorkommen:

1. Lebensmittelzusatzstoffe und Lebensmittelenzyme:
- deren Vorhandensein in einem Lebensmittel lediglich darauf beruht, dass sie – in Übereinstimmung mit dem Migrationsgrundsatz gemäß Artikel 18 Absatz 1 Buchstaben a und b der Verordnung (EG) Nr. 1333/2008 – in einer Zutat oder in mehreren Zutaten dieses Lebensmittels enthalten waren und sie im Enderzeugnis keine technologische Wirkung mehr ausüben, oder

- die als Verarbeitungshilfsstoffe verwendet werden;

2. Trägerstoffe und andere Stoffe, die keine Lebensmittelzusatzstoffe sind, aber in derselben Weise und zu demselben Zweck verwendet werden wie Trägerstoffe, und die nur in den unbedingt erforderlichen Mengen verwendet werden;

3. Stoffe, die keine Lebensmittelzusatzstoffe sind, aber auf dieselbe Weise und zu demselben Zweck wie Verarbeitungshilfsstoffe verwendet werden und, wenn auch in veränderter Form, im Enderzeugnis vorhanden sind.

Für die Verbraucherzentralen ist das zu ungenau. „Bei Lebensmitteln mit Nanomaterialien sind viele Fragen bislang nicht geklärt. Das betrifft sowohl mögliche gesundheitliche Auswirkungen als auch die Folgen für die Ökosysteme. Um Verbraucher vor den ungeklärten Risiken der Nanotechnologie zu schützen, fordern die Verbraucherzentralen eine weltweite Melde- und Zulassungspflicht für Nanopartikel im Lebensmittelbereich. Die Kennzeichnungspflicht für Nanomaterialien sollte sich nicht auf Lebensmittel beschränken, sondern auch für Zusatzstoffe und Lebensmittelverpackungen gelten. Ferner ist eine Definition für Nanopartikel notwendig. Diese könnte beispielsweise aus dem Kosmetikrecht übernommen werden und somit dazu beitragen, dass mehr Klarheit herrscht, was unter Nanomaterial zu verstehen ist.“

Im Kosmetikrecht steht zu Nanopartikeln, sie sind ein „unlösliches oder biologisch beständiges und absichtlich hergestelltes Material mit einer oder mehreren äußeren Abmessungen oder einer inneren Struktur in einer Größenordnung von 1 bis 100 Nanometern“ (Art. 2 Abs. 1 Bst. k der Verordnung (EG) Nr. 1223/2009). Laut Greiner kommt noch das Problem der Menge von Nanopartikeln hinzu. Als Nano gelten nämlich laut Verordnung auch diejenigen Inhaltsstoffe, die zwar Allgemein größer als 100 Nanometer sind, wenn jedoch ein Teil der Substanz unter die Größenordnung falle. Diese müssten nämlich als auch Nano deklariert werden. „In jedem Lebensmittel steckt irgendwo ein Nanoteilchen“, erklärt Greiner. So beinhaltet Sauce Hollandaise Emulsionströpfchen im Nanobereich, „sonst wäre sie nicht so schön glatt. Selbst beim Homogenisieren von Milch entstünden Nanopartikel. Die Nanopartikel in den Lebensmitteln gibt es schon sehr lange. Oft war man einfach auf der Suche nach einer bestimmten Funktion oder Eigenschaft und hat diese zufällig mit Nanopartikeln erreicht.“

Dennoch gibt Greiner Entwarnung, denn gezielt spielen Nanopartikel für die Hersteller noch eine geringe Rolle. „Unklare gesetzliche Regelungen und die Furcht, dass der Verbraucher das negativ bewertet“, nennt der Leiter des Instituts für Lebensmittel- und Bioverfahrenstechnik des MRI die beiden Gründe. Kann die Industrie das Negativ-Image jedoch abschütteln, könnte Nano in Lebensmitteln massiv zum Einsatz kommen. „Damit können hitzelabile Stoffe wie Vitamine geschützt oder auch die Verfügbarkeit für den Körper erhöht werden“, so Greiner. Die Vitamine könnten also in Nanokäfige gesperrt werden oder das Geschmacksempfinden bei Aromastoffen erhöht werden. „Von der Forschung her sind wir dabei in Europa mit führend, Anwendungen gibt es aber in den USA und Asien weit mehr. In Deutschland wird „Nano“ eher als Warnhinweis denn als Information verstanden“, erklärt Greiner.

Der Markt an Nanomaterialien wächst. Laut dem Verband der Chemischen Industrie (VCI) wurden elf Millionen Tonnen auf den Markt gebracht. Noch sind seit Jahrzehnten bekannte Nanomaterialien führend an der Gesamtproduktion, doch es kommen laufend neue Stoffe dazu. „Das Marktvolumen von auf Nanotechnologie basierenden Produkten wird voraussichtlich von 200 Milliarden Euro im Jahr 2009 auf zwei Billionen Euro im Jahr 2015 steigen“, so der VCI und das Zentrum für Technologiefolgen-Abschätzung in Bern schätzt, dass die die jährliche Wachstumsrate für Nanomaterialien weltweit bis zu 15 Prozent betragen könnte. „Ein Register für Nano-Produkte gibt es in Deutschland nicht. Das wäre zum Beispiel wichtig, um das Risiko für den Verbraucher abschätzen zu können“, sagt Andrea Haase vom Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) in Berlin.

Gerade die langfristigen Folgen der Nanotechnologie sind nicht abzuschätzen. Den unzähligen Möglichkeiten, wie in der Medizin sicherlich von Vorteil, stehen unbekannte Risiken entgegen. Vor allem, wenn Nano überall, alltäglich und in Massen in den Produkten sein wird. „Für viele Substanzen im Nano-Maßstab ist indes noch nicht bekannt, wie sie sich auf den Menschen oder die Umwelt auswirken werden. Toxikologische Studien gebe es zwar, ihre Ergebnisse seien aber oft sehr widersprüchlich und standardisierte Testverfahren fehlten häufig“, erklärt Haase. Bereits kleinste Veränderungen der Testparameter liefern bei Zellkulturen völlig andere Ergebnisse. Nach aktuellen Studien zeigte sich jedoch bereits ein Gefahrenpotenzial, nämlich das Einatmen von Nanopartikeln. „Sie gelangten im Tierversuch nicht nur in die Lunge, sondern über den Riechnerv auch direkt ins Gehirn“, so Haase. Sie wurden zudem in Milz, Niere, Leber und Hoden gefunden. „Es wird zwar nur ein kleiner Prozentsatz in der Lunge abgelagert und noch weitaus weniger in andere Organe weitertransportiert“, sagt Haase. „Aber wir wissen nicht: Was passiert dann?“

Die Umweltgefahren sind genauso unbekannt. Problematisch zeigt sich hier, dass Nanopartikel mit Umweltschadstoffen in den Böden, Gewässern und Luft wechselwirken können oder die Art der Aufnahme in Lebewesen verändern können. „Die größten Datenlücken gibt es bei der Exposition, also der Frage, welchen Mengen der Verbraucher überhaupt ausgesetzt ist“, erklärt Haase. Besonders Sorge bereitet, dass Nanopartikel biologische Barrieren durchschreiten können, die von der Natur gezielt erschaffen wurden, um nicht alles unkontrolliert durchzulassen, wie etwa die Darmwand oder die Blut-Hirn-Schranke. Im Hinblick darauf ist die Sorge berechtigt, wieviel Nanopartikel denn unbedingt in unseren Nahrungsmitteln stecken muss und ob die von der EU geregelte Lebensmittel-Informationsverordnung in Sachen Nano ausreichend ist.

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