Einwürfel-Eurozeichen-Wasserglas

Trinkwasser könnte in etlichen Regionen Deutschlands in Zukunft spürbar teurer werden. Grund ist die hohe Belastung des Grundwassers mit Nitrat. Über 27 Prozent der Grundwasserkörper überschreiten derzeit den Grenzwert von 50 mg/l. Wenn die Nitrateinträge dort nicht bald sinken, müssen betroffene Wasserversorger zu teuren Aufbereitungsmethoden greifen, um das Rohwasser von Nitrat zu reinigen.

Einer aktuellen Studie des Umweltbundesamtes (UBA) zufolge kann dies die Trinkwasserkosten um 55 bis 76 Cent pro Kubikmeter erhöhen. Das entspricht einer Preissteigerung von 32 bis 45 Prozent. Eine vierköpfige Familie müsste dann bis zu 134 € im Jahr mehr bezahlen.

Maria Krautzberger, Präsidentin des UBA: „Mit den Neuregelungen in der Düngeverordnung wurden lange überfällige Schritte eingeleitet, die hoffentlich die Belastungen so weit senken, dass den Trinkwasserkunden die teure Aufbereitung erspart bleibt. Wichtig sind jetzt eine konsequente Umsetzung und verstärkte Kontrollen in den betroffenen Regionen. Falls sich diese Belastungen nicht verringern, müssten weitere und strengere Auflagen für die Landwirtschaft erfolgen.“

Gerade in Gebieten mit landwirtschaftlich intensiv genutzten Flächen ist das Grundwasser häufig durch zu viel Stickstoff belastet. Grund sind die auf den Feldern aufgebrachten Gülle und Mist aus der intensiven Tierhaltung oder Mineraldünger für beispielsweise Obst- und Gemüseanbau. Wasserversorger versuchen bereits heute, das Wasser mit unterschiedlichen Maßnahmen zu schützen, indem sie die darüber liegenden Flächen selbst pachten, Brunnen verlagern oder belastetes mit unbelastetem Wasser mischen. Auch diese Kosten fließen bereits heute in den Trinkwasserpreis mit ein.

Doch derartige Maßnahmen werden in Zukunft in hochbelasteten Regionen nicht ausreichen, um den Nitratwert im Trinkwasser niedrig zu halten. Die UBA-Studie hat dies mit Daten von und in Kooperation mit drei großen Wasserversorgern untersucht: OOWV (Oldenburgisch-Ostfriesischer Wasserverband), Rheinenergie und RWW (Rheinisch-Westfälische Wasserwerksgesellschaft). Ergebnis: In einigen Gebieten könnte bald der Fall eintreten, dass das Wasser zusätzlich gereinigt werden muss. Dazu gibt es unterschiedliche Verfahren: Elektrodialyse, Umkehrosmose, biologische Denitrifikation oder das CARIX-Verfahren. Welches Verfahren zur Anwendung kommen kann, wird durch lokale Faktoren wie der Wasserhärte oder der notwendigen Vor- oder Nachbehandlung des Wassers bestimmt. Die Gesamtkosten für die Reinigung hängen neben der Art des Verfahrens auch noch ab von der konkreten Belastungssituation vor Ort, dem zu erreichenden Nitratwert, bis zu dem die Verunreinigungen gemindert werden sollen (Zielwert), und der Menge des aufzubereitenden Wassers. In jedem Falle bedeuten die Verfahren mögliche berechnete Mehrkosten von bis zu 76 Cent pro Kubikmeter für die Wasserkunden: diese müssen also für die Überdüngung in ihrer Region bezahlen.

Die Studie rechnet zudem aus, wieviel die Reinigung von mit Nitrat belastetem Grundwasser in Deutschland insgesamt kosten kann: zwischen 580 und 767 Millionen Euro pro Jahr. Zum Vergleich: Maßnahmen der novellierten Düngeverordnung kosten laut Bundeslandwirtschaftsministerium die Landwirtschaft bis zu 111,7 Millionen Euro pro Jahr, also nur einen Bruchteil dessen, den die betroffenen Trinkwasserkunden zu bezahlen hätten. Dies zeigt erneut: Vorsorge ist billiger als Reparatur. Diese Maßnahmen helfen nicht nur, Nitrateinträge zu reduzieren und die Kosten für die Aufbereitung zu senken. Daneben haben sie sogar noch viele weitere positive Auswirkungen auf die Umwelt, wie den Erhalt der Artenvielfalt.

Zur novellierten Düngegesetzgebung gehört neben dem Düngegesetz und die geplante Einführung einer Stoffstrombilanzverordnung auch die Düngeverordnung, die nach einem langjährigen Prozess umfangreich überarbeitet und im Frühjahr 2017 verabschiedet wurde.

Die Bundesregierung hat das bundesweite Nitratproblem lange nicht ernst genommen. Seit Jahren drohte die EU mit Klage beim Europäischen Gerichtshof, sollte die Bundesregierung nicht effektive Maßnahmen umsetzen. Nach wie vor sind an vielen Messstellen die Grenzwerte von Nitrat deutlich überschritten. Jetzt wird es teuer für Deutschland.

Eine Klage der EU-Kommission kommt nicht von heute auf morgen. Bevor die EU ihr letztes Mittel ausspielt, müssen verschiedene Instanzen durchlaufen werden. Die Bundesregierung hatte viel Zeit eine Novellierung der Düngeverordnung umzusetzen, doch nichts passierte. Auch andere vorgeschlagene Maßnahmen wurden ignoriert. Jetzt wird Deutschland dafür die Zeche zahlen müssen.

Ende April 2016 hat die Europäische Kommission Klage beim Europäischen Gerichtshof gegen die Bundesrepublik wegen der anhaltenden Verunreinigung der deutschen Gewässer durch Nitrat eingereicht. Die Klage stützt sich auf die von der Bundesrepublik übersandten Daten aus dem Jahr 2012 sowie mehrerer Berichte deutscher Behörden aus jüngster Zeit. Diese sprechen für sich, denn die Nitratbelastung deutscher Gewässer, des Grundwassers und der Ostsee nimmt zu. Im Meer fördern die Nitrate das Algenwachstum, die beim Absterben dem Wasser Sauerstoff entziehen. Andere Lebewesen ersticken, und es bilden sich sogenannte „tote Zonen“, wie sie in der Ostsee vorkommen.

Die Bundesregierung hat nicht nur ihre selbst gesteckten Ziele verfehlt, sondern auch die Vorgaben der EU-Wasserrahmenrichtlinie für die Küstengewässer nicht erfüllt, die Ziele der Meeresstrategie-Rahmenrichtlinie der Nord- und Ostsee nicht erreicht, ganz zu schweigen von den Vorgaben der Grundwasserrichtlinie und Nitratrichtlinie.

„Die Nitratrichtlinie, die die EU-Staaten im Jahr 1991 beschlossen haben, hat zum Ziel, die Wasserqualität in Europa zu verbessern, indem die Verunreinigung von Grund- und Oberflächenwasser durch Nitrat aus landwirtschaftlichen Quellen verhindert und der Einsatz beispielhafter landwirtschaftlicher Verfahren gefördert wird. Alle EU-Länder müssen ihre Gewässer überwachen und jene bestimmen, die durch Verschmutzung bedroht sind. Des Weiteren müssen sie Aktionsprogramme aufstellen, um Nitrat-Verunreinigungen zu verhindern und zu verringern. In Deutschland ist die Düngeverordnung der wesentliche Bestandteil des nationalen Aktionsprogramms zur Umsetzung der Richtlinie“, ist auf der Webseite der EU zu entnehmen.

Alle Instanzen des Vertragsverletzungsverfahrens sind jetzt durch. Das letzte Mittel der EU ist die Klage. „In Vertragsverletzungsverfahren können die EU-Kommission und die Mitgliedstaaten Verstöße eines Mitgliedstaates gegen das EU-Recht geltend machen. Es besteht aus drei Stufen. Wenn die Kommission vermutet, dass europäisches Recht nicht fristgemäß, unvollständig oder überhaupt nicht in nationales Recht umgesetzt wurde, sendet sie im Vorverfahren zunächst ein Fristsetzungsschreiben/Mahnschreiben, in dem sie einen Mitgliedstaat auffordert, innerhalb einer bestimmten Frist zu einem aufgetretenen Problem der Anwendung des Unionsrechts Stellung zu nehmen. Die zweite Stufe ist die mit Gründen versehene Stellungnahme. Hier wird der Mitgliedstaat aufgefordert, den Verstoß innerhalb einer bestimmten Frist abzustellen. Kommt der Mitgliedstaat dem nicht nach, kann die Kommission ein gerichtliches Verfahren vor dem EuGH einleiten. Wenn der Gerichtshof eine Vertragsverletzung feststellt, kann er z.B. ein Zwangsgeld oder andere Strafzahlungen verhängen“, teilte die EU-Kommission mit. Kommt es zu einer Verurteilung, muss Deutschland mit einer Geldstrafe rechnen, die sich nach Dauer und Schwere des Verstoßes sowie der Zahlungsfähigkeit des betreffenden Staates richtet. „Wertvolle Zeit ist ungenutzt ins Land gegangen mit dem Ergebnis, dass uns nun Strafzahlungen von rund einer viertel Million Euro pro Tag drohen“, erklärt der SPD-Abgeordnete Wilhelm Priesmeier.

Bereits am 18. Oktober 2013 hatte die EU-Kommission Deutschland als erste Stufe eines Vertragsverletzungsverfahrens ein Fristsetzungsschreiben zustellen lassen. Da Deutschland trotzdem keine effektiven Maßnahmen einleitete, hat die EU-Kommission auf Empfehlung des EU-Umweltkommissars Janez Potočnik im Juli 2014 die zweite Stufe des Vertragsverletzungsverfahrens eingeleitet sowie eine mit Gründen versehene Stellungnahme übersandt. Deutschland musste der EU darlegen, wie die Nitratproblematik angegangen werden wird. Sollte die Bundesrepublik nicht darauf reagieren, könnte die EU-Kommission nach Ablauf von zwei Monaten eine Klage einreichen. Deutschland spielte auf Zeit, doch die ist nach Ansicht der EU-Kommission nun abgelaufen. Die EU-Kommission vertritt die Auffassung, dass die Bundesrepublik die Verunreinigung von Nitrat aller Gewässer selbst im Rahmen der aktuellen Überarbeitung des nationalen Aktionsprogramms nicht ausreichend ist.

Der Ende April erfolgte Beschluss zur Klage folgte „auf eine sogenannte mit Gründen versehene Stellungnahme, die den deutschen Behörden im Juli 2014 übermittelt wurde. Darin wurde Deutschland aufgefordert, stärker gegen die Verunreinigung von Gewässern vorzugehen. Trotz der wachsenden Nitratbelastung hat Deutschland aber keine hinreichenden Zusatzmaßnahmen getroffen, um seine einschlägigen Rechtsvorschriften entsprechend der EU-Nitratrichtlinie zu überarbeiten. Da die Europäische Kommission der Auffassung ist, dass die Verunreinigung der Gewässer durch Nitrat auch im Rahmen der laufenden Überarbeitung des nationalen Aktionsprogramms nicht ausreichend angegangen wird, hat sie beschlossen, Deutschland vor dem Gerichtshof der EU zu verklagen“. Die Düngeverordnung ist in Deutschland das Hauptinstrument zur Umsetzung der EU-Nitratrichtlinie, doch sie ist in der jetzigen Form wirkungslos. Am Ende kam die Klage nicht überraschend, denn die EU Kommission hat mehrmals darauf hingewiesen, die halbherzigen Versuche der Bundesrepublik die Richtlinie umzusetzen, nicht lange hinzunehmen. Der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) sprach von einer längst überfälligen „Ohrfeige für die deutsche Landwirtschaftspolitik“. „Die Nitratbelastung der Gewässer und Böden in Deutschland stellt seit Jahren eines der größten Probleme der Wasserwirtschaft dar“, sagte Hauptgeschäftsführer Martin Weyand.